Rechtsprechung
LSG Sachsen, 28.02.2001 - L 1 SB 46/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,17863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesundheitliche Voraussetzungen für die Vergabe des Merkzeichens "RF" (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht); Nichterforderlichkeit eines Widerspruchsbescheids aus prozessökonomischen Gründen; Zumutbarkeit des Besuchs von öffentlichen Veranstaltungen mit ...
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 13.10.1999 - S 10 SB 245/95
- LSG Sachsen, 28.02.2001 - L 1 SB 46/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96
Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung
Auszug aus LSG Sachsen, 28.02.2001 - L 1 SB 46/99
Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn er praktisch an das Haus gebunden ist und allenfalls an einer nicht nennenswerten Zahl von Veranstaltungen teilnehmen kann (vgl. BSG, Urteil vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 17, m.w.N.).Dies verstößt weder gegen die Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz - GG -) noch gegen den Sozialstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BSG, Urteil vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96).
- BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81
Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht
Auszug aus LSG Sachsen, 28.02.2001 - L 1 SB 46/99
Solange er mit technischen Hilfsmitteln (z.B. einem Rollstuhl) oder mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen aufsuchen kann, ist er von der Teilnahme am öffentlichen Geschehen nicht ausgeschlossen (BSG SozR 3870 § 3 Nr. 15).